Erdgaspreise sind Marktpreise

Die jeweilige Wettbewerbssituation bestimmt die Erdgaspreise der Gasversorgungsunternehmen:
Aus Markt- und Wettbewerbsgründen ist der Gaspreis an den Ölpreis gebunden — man spricht von der Ölpreisbindung. Fällt der Ölpreis, fällt auch der Gaspreis. Steigt der Ölpreis, steigt dementsprechend auch der Gaspreis.

Die Lieferverträge zwischen Erdgasproduzenten und Import-/Ferngas-Gesellschaften sind sehr langfristig (oft mehr als 20 Jahre). Da die Preise der Konkurrenzenergien, z. B. Heizöl, kurzfristig schwanken, ist eine langfristige Festpreisregelung für alle Vertragspartner unzumutbar. Daher wird üblicherweise zwischen den Partnern eine Regelung vereinbart, nach der sich der Gaspreis stets an das sich wandelnde Wettbewerbsniveau anpasst.

Für den privaten und gewerblichen Verbraucher werden von den örtlichen Versorgungsunternehmen einheitliche Preise (Tarife) für verschiedene Kundengruppen gebildet. Diese Tarife orientieren sich an der Wettbewerbssituation für Erdgas im jeweiligen Versorgungsgebiet. Sie gelten einheitlich für die einzelnen Kundengruppen. Bei Veränderungen der Marktsituation werden die Tarife entsprechend angepasst.

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