Im Bereich der Gasleitung können Probleme auftreten, z.B. durch:
Mögen die Ursachen für eine undichte Leitung noch so klein sein, bei ausströmendem Gas haben die Folgen oftmals katastrophale Wirkung! Lassen Sie es nicht so weit kommen und Ihre Gasleitung regelmäßig auf Dichtheit überprüfen!
Wie oft, das ist allerdings nirgendwo festgelegt. Eine offizielle Empfehlung lautet alle 12 Jahre.
Dieser Turnus erscheint jedoch zu lang, denkt man an die viel kürzeren Intervalle für die Wartung von Heizungsanlagen oder auch Kraftfahrzeugen. Man fühlt sich einfach sicherer, wenn die Bremsanlage am PKW häufiger als alle 12 Jahre geprüft wird.
So wird im Handbuch bzw. dem Kommentar zu den Technischen Regeln der Gas-Installation insbesondere für Gasleitungen mit einer Leckmenge nahe ein Liter pro Stunde eine kritische Beobachtung bzw. eine jährliche Überwachung empfohlen.
Mit einem Hauptprüfgerät kann festgestellt werden, ob eine Gasleitung dicht oder undicht ist, nicht jedoch wie groß die Undichtigkeit ist. Die Überprüfung nimmt relativ viel Zeit in Anspruch. Die Größe der Leckage muss umständlich errechnet werden. Hierzu wird das Volumen der gesamten Gasleitung benötigt. Dies kann bei unter Putz liegenden Leitungsteilen aber nur ganz grob geschätzt werden. Die Konsequenz ist, dass die Einstufung der Leckage entweder gar nicht möglich oder mit hohen Kosten verbunden ist.
Die Messung mit einem elektronischen Messgerät erfolgt schnell und präzise: Sie ist für den Betreiber einer Gasanlage auch wirtschaftlich interessant, denn durch den verringerten Zeitaufwand kann die Messung wesentlich kostengünstiger angeboten werden als mit herkömmlichen Prüfmethoden. Aber bei den meisten Geräten ist die Demontage des Gaszählers erforderlich. Neben dem erhöhten Zeitaufwand müssen die Arbeiten auch noch mit dem Gasversorger koordiniert werden, da dieser Eigentümer des Gaszählers ist und den SHK-Fachbetrieb oftmals nicht allein an diesen Gaszähler heranlässt.
Das Ergebnis des Sicherheits-Checks wird in einem speziellen Prüfprotokoll dokumentiert und erläutert.
zur Einstufung der Gebrauchsfähigkeit in Betrieb befindlicher Gasleitungen. Die Gebrauchsfähigkeit in Betrieb befindlicher Gasleitungen wird nach den Technischen Regeln für Gas-Installationen, Abschnitt 3.5.3, vorgenommen:
Gasverlust 0,0 l/h: Die Gasleitung ist dicht.
Gasverlust > 0,0 < 1 l/h: Die Gasleitung ist uneingeschränkt gebrauchsfähig. Sie kann unverändert weiterbetrieben werden. GaSiTec empfiehlt, diese Leitungen jährlich zu überprüfen, um eine Vergrößerung der Leckage frühzeitig festzustellen.
Gasverlust > 1 < 5 l/h: Die Gasleitung ist vermindert gebrauchsfähig, sie muss binnen 4 Wochen instand gesetzt und anschließend dicht sein.
Gasverlust > 5 l/h Die Gasleitung ist nicht mehr gebrauchsfähig. Sie ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.